Bushido, der Raubkopierer

Gangsta-Rapper erleidet Niederlage vor Gericht

Der Rapper Anis Mohamed Youssef Ferchichi, besser bekannt als Bushido, tritt auf als jemand, der von ganz unten kommt. Der die Straße kennt und weiß, wovon er spricht, wenn er in seinen Songs gegen das Establishment wettert. Deshalb lieben ihn seine Fans und deshalb ist er so erfolgreich. Nicht ins Bild passt die andere Seite des Gangsta-Rappers, denn Bushido ist nämlich auch ein knallharter Ge­schäfts­mann. „Ab­mahn-Rapper“ wird er gar in einigen Foren genannt, da er seine Rechte gerne konsequent mit anwaltlicher Hilfe durchsetzt. Nun stand Bushido selbst wegen Urheberechts­verletzung vor Ge­richt.

Dass Bushido eine harte Kindheit hatte und nicht mit dem goldenen Löffel im Mund aufgewachsen ist, glauben wir ihm gern. Diese Erfahrungen mit hartem Stra­ßen­rap zu verarbeiten ist ein guter Ansatz. In die Kritik geraten ist Bushido jedoch immer wieder wegen seiner extremen Texte, die oftmals schwulenfeindlich und frauenverachtend sind. Mit der Frauen­rechtlerin Alice Schwar­zer lieferte er sich deshalb sogar einen pressewirksamen Schlagabtausch (den Frau Schwarzer er­wartungsgemäß haushoch gewann). Dem Erfolg des Rappers tat all dies indes keinen Abbruch, seine CDs verkaufen sich blendend und er heimst fortlaufend Mu­sik­preise wie Echo und Comet ein. 2008 erschien seine Autobiografie, die es an die Spitze der Spiegel-Bestsellerliste schaffte. An­fang 2010 kam der von Bernd Ei­chinger produzierte Film „Zeiten ändern Dich“ mit Schauspielern wie Moritz Bleib­treu und Katja Flint in die Kinos, welcher jedoch eher schlechte Kritiken einfuhr. Ob Bushido da­mit tatsächlich „der erfolgreichste deutsche Rapper aller Zeiten“ ist, wie man auf seiner Homepage „www.kingbushido.de“ lesen kann, mag offen bleiben. Erfolgreich ist er ohne Frage.

Wo Erfolg ist, da ist auch Geld. Das haben Bushido und sein Management sehr schnell erkannt. Auf der eigenen Verkaufshomepage „www.kingbushidoshop.de“ vertreibt der Rapper ganze Kol­lektionen von Modear­tikeln und Ac­ces­soires. Und auch das Rechts­system weiß der Erfolgsrapper ge­schickt einzusetzen. So geht Herr Ferchichi seit Jahren eisern gegen die unerlaubte Ver­viel­fälti­gung und Verbreitung seiner Musik­stücke, insbesondere über Internettausch­börsen, vor. Im Internet findet man Kanz­leien, die explizit Unterstützung bei der Ab­wehr von Bu­shido-Abmahnungen anbieten. Der Be­griff „Bushido“, der übersetzt „Weg des Kriegers“ heißt, wurde als Wortmarke na­türlich schon längst von ihm geschützt. Den kriegerischen Weg beschreitet er in ju­ristischer Hinsicht in der Tat. Auch ich hatte einmal einen Fall gegen Bushido, in welchem es um die Formulierung eines Ver­kaufs­angebotes bei eBay ging. Mein Man­dant verwendete dabei die Beschrei­bung „Jacke im Bushido-Style“. Die An­wälte des Rappers sahen darin eine Mar­ken­­verletzung und mahnten meinen Man­danten kostenpflichtig ab. Tatsächlich sind solche beschreibenden Angaben erlaubt, entsprechend konn­ten wir die Abmah­nung zurückweisen.

Natürlich ist es absolut legitim, seine Rech­te zu verteidigen und gegen Rechts­ver­letzer vorzugehen. Die Vehemenz, die der Bu­shido-Konzern hierbei an den Tag legt, ist jedoch überdurchschnittlich. Die Frage ist, ob sich Bushido mit jugendlichen Tausch­börsenbenutzern und privaten eBay-Ver­käufern da die richtigen Gegner aussucht – zu­mal er damit auch viele seiner eigenen Fans treffen dürfte. Auffällig ist auf jeden Fall die Diskrepanz zwischen dem harten Out­law von der Straße einerseits, der wenig von staatlichen Regularien hält, und dem Ge­schäftsmann Bushido andererseits, der alle juristischen Register zur Gewinnmaxi­mierung zieht.

Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Alle Ab­mahn­­geg­ner von Bushido wird es daher gefreut haben, dass Bushido nun selbst wegen Ur­heberrechtsverletzung verklagt wurde. So fand die französische Gothic-Band „Dark Sanctuary“ heraus, dass sich Bushido bei der Komposition seines Albums „Von der Sky­line zum Bordstein“ an insgesamt 8 Stücken be­dient hatte. Melodien wurden teilweise identisch ko­piert, wie das Landgericht Ham­burg En­de März feststellte. Es verurteilte Bu­shido zu einem Schadensersatz in Höhe von 63.000 Euro allein für die Verletzung des Per­sönlichkeitsrechtes der französischen Musi­ker. Von Bushido nachgesungen zu werden ist eben nicht für jeden eine Ehre. Hinzu kommt weiterer Schaden­ser­satz, der sich nach dem mit dem Verkauf der Tonträger erzielten Umsatz bemisst und daher erst spezifiziert werden muss. Das dürfte noch deutlich teurer werden, denn betroffen sind insgesamt 13 Songtitel auf 11 CDs, darunter auch Sampler wie „Bravo Hits“ und „The Dome“. Der Weg des Kriegers ist manchmal steinig. Ob Bushido Berufung eingelegt hat, ist noch nicht bekannt.

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