Bushido, der Raubkopierer
Gangsta-Rapper erleidet Niederlage vor Gericht
Der Rapper Anis Mohamed Youssef Ferchichi, besser bekannt als Bushido, tritt auf als jemand, der von ganz unten kommt. Der die Straße kennt und weiß, wovon er spricht, wenn er in seinen Songs gegen das Establishment wettert. Deshalb lieben ihn seine Fans und deshalb ist er so erfolgreich. Nicht ins Bild passt die andere Seite des Gangsta-Rappers, denn Bushido ist nämlich auch ein knallharter Geschäftsmann. „Abmahn-Rapper“ wird er gar in einigen Foren genannt, da er seine Rechte gerne konsequent mit anwaltlicher Hilfe durchsetzt. Nun stand Bushido selbst wegen Urheberechtsverletzung vor Gericht.
Dass Bushido eine harte Kindheit hatte und nicht mit dem goldenen Löffel im Mund aufgewachsen ist, glauben wir ihm gern. Diese Erfahrungen mit hartem Straßenrap zu verarbeiten ist ein guter Ansatz. In die Kritik geraten ist Bushido jedoch immer wieder wegen seiner extremen Texte, die oftmals schwulenfeindlich und frauenverachtend sind. Mit der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer lieferte er sich deshalb sogar einen pressewirksamen Schlagabtausch (den Frau Schwarzer erwartungsgemäß haushoch gewann). Dem Erfolg des Rappers tat all dies indes keinen Abbruch, seine CDs verkaufen sich blendend und er heimst fortlaufend Musikpreise wie Echo und Comet ein. 2008 erschien seine Autobiografie, die es an die Spitze der Spiegel-Bestsellerliste schaffte. Anfang 2010 kam der von Bernd Eichinger produzierte Film „Zeiten ändern Dich“ mit Schauspielern wie Moritz Bleibtreu und Katja Flint in die Kinos, welcher jedoch eher schlechte Kritiken einfuhr. Ob Bushido damit tatsächlich „der erfolgreichste deutsche Rapper aller Zeiten“ ist, wie man auf seiner Homepage „www.kingbushido.de“ lesen kann, mag offen bleiben. Erfolgreich ist er ohne Frage.
Wo Erfolg ist, da ist auch Geld. Das haben Bushido und sein Management sehr schnell erkannt. Auf der eigenen Verkaufshomepage „www.kingbushidoshop.de“ vertreibt der Rapper ganze Kollektionen von Modeartikeln und Accessoires. Und auch das Rechtssystem weiß der Erfolgsrapper geschickt einzusetzen. So geht Herr Ferchichi seit Jahren eisern gegen die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung seiner Musikstücke, insbesondere über Internettauschbörsen, vor. Im Internet findet man Kanzleien, die explizit Unterstützung bei der Abwehr von Bushido-Abmahnungen anbieten. Der Begriff „Bushido“, der übersetzt „Weg des Kriegers“ heißt, wurde als Wortmarke natürlich schon längst von ihm geschützt. Den kriegerischen Weg beschreitet er in juristischer Hinsicht in der Tat. Auch ich hatte einmal einen Fall gegen Bushido, in welchem es um die Formulierung eines Verkaufsangebotes bei eBay ging. Mein Mandant verwendete dabei die Beschreibung „Jacke im Bushido-Style“. Die Anwälte des Rappers sahen darin eine Markenverletzung und mahnten meinen Mandanten kostenpflichtig ab. Tatsächlich sind solche beschreibenden Angaben erlaubt, entsprechend konnten wir die Abmahnung zurückweisen.
Natürlich ist es absolut legitim, seine Rechte zu verteidigen und gegen Rechtsverletzer vorzugehen. Die Vehemenz, die der Bushido-Konzern hierbei an den Tag legt, ist jedoch überdurchschnittlich. Die Frage ist, ob sich Bushido mit jugendlichen Tauschbörsenbenutzern und privaten eBay-Verkäufern da die richtigen Gegner aussucht – zumal er damit auch viele seiner eigenen Fans treffen dürfte. Auffällig ist auf jeden Fall die Diskrepanz zwischen dem harten Outlaw von der Straße einerseits, der wenig von staatlichen Regularien hält, und dem Geschäftsmann Bushido andererseits, der alle juristischen Register zur Gewinnmaximierung zieht.
Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Alle Abmahngegner von Bushido wird es daher gefreut haben, dass Bushido nun selbst wegen Urheberrechtsverletzung verklagt wurde. So fand die französische Gothic-Band „Dark Sanctuary“ heraus, dass sich Bushido bei der Komposition seines Albums „Von der Skyline zum Bordstein“ an insgesamt 8 Stücken bedient hatte. Melodien wurden teilweise identisch kopiert, wie das Landgericht Hamburg Ende März feststellte. Es verurteilte Bushido zu einem Schadensersatz in Höhe von 63.000 Euro allein für die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der französischen Musiker. Von Bushido nachgesungen zu werden ist eben nicht für jeden eine Ehre. Hinzu kommt weiterer Schadensersatz, der sich nach dem mit dem Verkauf der Tonträger erzielten Umsatz bemisst und daher erst spezifiziert werden muss. Das dürfte noch deutlich teurer werden, denn betroffen sind insgesamt 13 Songtitel auf 11 CDs, darunter auch Sampler wie „Bravo Hits“ und „The Dome“. Der Weg des Kriegers ist manchmal steinig. Ob Bushido Berufung eingelegt hat, ist noch nicht bekannt.
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