Magnus Gaefgen – der Täter als Opfer

Aktuelles Urteil im Fall des Entführers und Kindesmörders

Einige Rechtsfälle sind so spektakulär, dass sie in diese IGM-Kolumne gehören, auch wenn sie nichts mit der Medien bran che zu tun haben. Hierzu zählt der Fall Mag nus Gäfgen, der 2002 den 11-Jährigen Jakob von Metzler entführte und ermordete. Dieser Fall beschäftigt die Gerichte bis heute und führte vor einigen Tagen zu einem viel diskutierten Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).

Am 27. September 2002 lockte der damals 28-Jährige Jurastudent Gäfgen den ihm be kannten Sohn der Frankfurter Bankiers familie von Metzler in seine Wohnung und tötete ihn. Danach forderte er Lösegeld in Höhe von 1 Mio. Euro. Die Polizei beobachtete Gäfgen bei der Geldübergabe und nahm ihn fest. An dieser Stelle erweiterte sich der tragische Fall zu einem rechtlichen Dilem ma. Die Polizei musste zu diesem Zeitpunkt nämlich davon ausgehen, dass Jakob noch lebte und in Gefahr war, da Gäfgen Befinden und Aufenthaltsort seines Opfers nicht preis geben wollte. Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wies darauf den Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit an, Gäfgen durch Gewaltandrohung zur Aussage zu zwingen. Gäf gen berichtete später, man habe ihm Schmerzen in Aussicht gestellt, „wie er sie noch nie erlebt hätte“. Hierfür sei eigens „ein Spezialist mit dem Helikopter“ ins Präsidium unterwegs. Ferner würde er in eine Zelle mit „zwei großen Negern“ kommen, die ein sexuelles Interesse an ihm hätten.

Unter diesen Drohungen brach Gäfgen schließlich zu sammen, gestand die Tat und nannte der Polizei den Fundort der Leiche. Im folgenden Prozess wiederholte Gäfgen sein Ge ständ nis und wurde 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, sodass keine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren Haft möglich ist.

Dieser Fall der sog. „Rettungsfolter“ entfachte unter Juristen und in der Gesellschaft einen Streit darüber, wie weit der Staat zum Schutze von Opfern gehen darf. Jurist Gäf gen – er legte in Haft sein Staatsexamen ab – nutzte alle ihm zur Verfügung stehenden Rechts mittel. Nachdem Revision beim Bun desgerichtshof und Verfassungsbe schwer de beim Bundesverfassungsgericht scheiterten, legte er 2005 Beschwerde beim EGMR ein und machte einen Verstoß gegen das Folter verbot des Art. 3 der Europäischen Men schen rechtskonvention sowie gegen den Grund satz des fairen Verfahrens aufgrund des erzwungenen Geständnisses geltend, um eine Wiederaufnahme zu erreichen. 2008 wies der EGMR die Beschwerde zurück, da der deutsche Staat bereits hinreichend reagiert hätte: Daschner war zwischenzeitlich we gen Verleitung eines Untergebenen zu ei ner Straftat und Ennigkeit wegen Nöti gung im Amt schuldig gesprochen worden. Ferner sei nicht das erzwungene Geständnis verwertet worden, sondern Gäfgen hätte ja vor Ge richt erneut gestanden und nur dies habe zur Verurteilung geführt.

Gäfgen gab nicht auf und zog weiter vor die Große Kammer des EGMR, die nun am 1. Juni 2010 ihr Urteil sprach. Nach Auf fass ung der Richter liegt in der Androhung von Gewalt eine unmenschliche Behandlung, die unter das Folterverbot fällt. Gäfgen sei zudem weiterhin als Folteropfer anzusehen, weil die Tat der beiden Polizisten in Deutschland nicht hinreichend geahndet und aufgearbeitet worden sei. Der Schuld spruch gegen Daschner und Ennigkeit be­stand nämlich nur aus einer Verwarnung mit Geldstrafen androhung, wo bei die Strafen zur Bewäh rung ausgesetzt wur den, sodass dieser Schuld spruch am absoluten Mindest maß der Strafskala einzuordnen ist. Auch ein Diszi­plinarverfahren ge gen Daschner wurde 2005 eingestellt. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gäfgen scheide indes aus, da das Gerichtsverfahren als solches aufgrund des wiederholten Geständnisses fair gewesen sei.

Gäfgen hat nach jahrelangem Rechtsstreit also zumindest einen Teilsieg erreichen können. Die Zuerkennung des Opferstatus durch den EGMR wird ihm in seinem Amtshaftungsprozess gegen das Bundesland Hessen helfen, der seit 2005 läuft und in dem Gäfgen Schmerzensgeld wegen eines erlittenen Foltertraumas in Höhe von EUR 10.000 fordert.

So sehr einem dieses Urteil des EGMR zu gunsten eines verurteilten Kindermörders auch sauer aufstoßen mag, ist es doch die einzig richtige Entscheidung. Das Rechtsstaatsprinzip ist und bleibt eine wichtige Säule der Demokratie. Selbst in absoluten Notsituationen müssen der Staat und jedes seiner Organe auch die Rechte der Täter und damit die Rechtsstaatlichkeit als solche wahren. So nachvollziehbar das Handeln der beiden Polizisten auch erscheinen mag, würden bei dessen Legitimation Willkür und Unrecht Tür und Tor geöffnet. Werden in Deutsch land Verdächtige von der Polizei psy chisch gefoltert und die Menschenwürde missachtet, ist der Weg nach Guantanamo und Abu Ghraib nicht weit. Und dorthin sollten wir nicht gehen.

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