Der deutsche Jugendschutz
Vor kurzem saß ich wieder im ICE nach Berlin, um vor der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für die Kennzeichnung eines Spiels zu kämpfen. Und als ich so dasaß, dachte ich einmal mehr über das deutsche Jugendschutzsystem nach. Man sagt diesem nach, eines der härtesten auf der Welt zu sein – aber funktioniert es auch wirklich? Der erste Fehler im System ist allgemein bekannt.
Handel mit CD-Keys
Früher ging man in den Laden und kaufte etwas. Das ist noch gar nicht so lange her. Heute schreit alles nach modernen Vertriebsformen wie Onlinehandel, Downloadvertrieb und gebundenen Nutzerkonten. Vor allem aber möchten die Rechteinhaber diejenigen sein, die bestimmen, was mit ihren Produkten geschieht. Und das wird heutzutage immer schwieriger, wie das aktuelle Beispiel des Handels mit CD-Keys zeigt.
Magnus Gaefgen – der Täter als Opfer
Einige Rechtsfälle sind so spektakulär, dass sie in diese IGM-Kolumne gehören, auch wenn sie nichts mit der Medienbranche zu tun haben. Hierzu zählt der Fall Magnus Gäfgen, der 2002 den 11-Jährigen Jakob von Metzler entführte und ermordete. Dieser Fall beschäftigt die Gerichte bis heute und führte vor einigen Tagen zu einem viel diskutierten Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
Missbrauchtes WLAN-Netz
Dass man keine schwarzkopierten Medien wie Musik-Alben, Filme und auch Games über das Internet verbreiten darf, weiß inzwischen wohl jedes Kind. Auch wenn sich nicht jedes Kind (und auch nicht jeder Erwachsene) daran hält. Neben derart klaren Urheberrechtsverletzungen gibt es aber einige Fallkonstellationen, die rechtlich diffiziler zu bewerten sind.
Bushido, der Raubkopierer
Der Rapper Anis Mohamed Youssef Ferchichi, besser bekannt als Bushido, tritt auf als jemand, der von ganz unten kommt. Der die Straße kennt und weiß, wovon er spricht, wenn er in seinen Songs gegen das Establishment wettert. Deshalb lieben ihn seine Fans und deshalb ist er so erfolgreich. Nicht ins Bild passt die andere Seite des Gangsta-Rappers, denn Bushido ist nämlich auch ein knallharter Geschäftsmann.
Was tun mit säumigen Schuldnern?
(IGM 05/10) Sie kennen das: Ihr Kunde gibt Ihnen einen eiligen Auftrag. Es muss natürlich ganz schnell gehen, „asap“ („as soon as possible“) ist die Devise. Sie schieben Ihren Terminplan und machen Unmögliches möglich, um den gewünschten Liefertermin zu halten. Am Ende ist der Kunde auch zufrieden – wenn es jedoch ans Bezahlen Ihrer Rechnung geht, lässt er sich Zeit.
Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?
(IGM 04/10) Jeder hat schon mal von ihm gehört. Kaum einer aber weiß, was er eigentlich genau macht und wer ihn haben muss: Der Jugendschutzbeauftragte. Dabei ist diese Frage äußert wichtig, da dem, der entgegen seiner Verpflichtung keinen Jugendschutzbeauftragten bestellt, bis zu 500.000 Euro Geldbuße sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Konkurrenz drohen.
Drum prüfe, wer sich
bindet …
Vertragsprüfung und -gestaltung macht einen Großteil der anwaltlichen Arbeit aus. In den vergangenen Jahren habe ich deshalb Hunderte von Verträgen auf den Tisch bekommen. Viele davon wiesen eklatante Mängel auf, sodass man sich fragen muss, ob die Parteien überhaupt wissen, was sie da unterschreiben wollen. Oder ob es ihnen vielleicht sogar egal ist. Damit am Ende das Erwachen nicht böse ist, gibt es heute ein paar wichtige Tipps zum Thema Vertragsgestaltung.
Hotel zur gamescom gewünscht?
Mit dem Wechsel von der Leipziger Games Convention zur Kölner gamescom hat sich einiges verändert. Leider nicht alles zum Guten. Mich persönlich nervt in diesen Tagen besonders die regelrechte Flut an Werbeversuchen all jener, die im Umfeld der Messe das große Geschäft wittern. Vor allem PR-Berater, Hotels und Standbauer bombardieren die potenzielle Neukundschaft mit ihren Angeboten.
Die „Uncut-Lüge“
In einer meiner letzten Kolumnen in 2009 befasste ich mich mit dem Spiel „Call of Duty – Modern Warfare 2“, dessen Airport-Level jugendschutzrechtlich recht interessant war (vielleicht erinnern Sie sich). Das Feedback darauf war für mich noch interessanter, lautete doch der Tenor von Seiten des Handels: „Jugendschutz gut und schön – aber sag doch mal was zur angeblich ungeschnittenen Version, das ist doch der eigentliche Skandal!“.





